Allgemeine Geschäftsbedingungen der LiquidSOL GmbH, Sandstraße 8, 90542 Eckental
Stand 01.03.2023
Hinweis zur Betriebserlaubnis
LiquidSOL GmbH ist auf die Optimierung von Motoren durch Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Leistung sowie auf die Senkung des Verbrauchs spezialisiert.
Sofern Veränderungen der Leistungsdaten von straßenzugelassenen Fahrzeugen herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis und das Fahrzeug kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
LiquidSOL GmbH bietet optional Hilfe bei der Beantragung von TÜV-Teilegutachten an, mit deren Eintragung in die Fahrzeugpapiere die Betriebserlaubnis wiederhergestellt werden kann.
Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung, die Veränderungen der Zulassungsstelle und ggf. seiner Versicherung mitzuteilen sowie eine technische Fahrzeugabnahme (TÜV) durchführen zu lassen.
Die Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr erfolgt auf eigene Gefahr. LiquidSOL GmbH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises oder der gültigen gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
Veränderungen der Abgasnachbehandlung führen i.d.R. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis sowie zur Verletzung von Gesetzen und Vorschriften und gestatten den Weiterbetrieb nur außerhalb der EU. Für Bestand, Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Betriebserlaubnis trägt ausschließlich der Auftraggeber bzw. der Halter die Verantwortung.
§ 1. Allgemeines
Angebote der LiquidSOL GmbH erfolgen stets freibleibend. Mit der Erteilung des Auftrages werden die Liefer- und Zahlungsbedingungen der LiquidSOL GmbH unwiderruflich Bestandteil des Kaufvertrages. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für die LiquidSOL GmbH nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Besteller ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden.
§ 2. Preise
An unsere Angebotspreise halten wir uns zwei Monate gebunden.
§ 3. Lieferung
Optimierungstermine sind für beide Seiten verbindlich. Höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Vorerzeugnissen, Streik oder ähnliche Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge nicht ermöglichen oder im hohen Maße erschweren, entbinden in jedem Fall von der Einhaltung von Lieferfristen und geben den Parteien kein Recht auf Schadenersatz oder Vertragsrücktritt.
§ 4. Versand
Sofern der Kunde der LiquidSOL GmbH Steuergeräte, Motoren, Maschinen oder Fahrzeuge zur Optimierung zur Verfügung stellt, erfolgt der Versand stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, bleibt der LiquidSOL GmbH die Auswahl der Versandart vorbehalten.
§ 5. Abnahme
Mit der Übernahme gelten das Fahrzeug und/ oder die Teile, insbesondere die Software und die damit verbundene Leistung als abgenommen und ordnungsgemäß geliefert. Insbesondere der Verbrauch ist in starkem Maße von Fahrzeug, Fahrer, Treibstoff und Einsatzbedingungen abhängig. Eine Garantie für eine Mindestverbrauchsreduzierung wird daher nicht übernommen.
§ 6. Beanstandungen
Der Käufer hat Mängel sowie Beanstandungen unverzüglich, spätestens fünf Arbeitstage nach deren Auftreten an die LiquidSOL GmbH zu melden, sonst verfallen etwaige Ansprüche. Der LiquidSOL GmbH steht grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung zu. Reklamationen bzw. Mängelrügen werden erst nach vollständiger Bezahlung des kompletten Rechnungsbetrages durch den Kunden wirksam und auch erst dann durch die LiquidSOL GmbH bearbeitet. Eine Mängelrüge bzw. Reklamation berechtigt nicht zur vollständigen oder teilweisen Kürzung des Rechnungsbetrages. Sofern die LiquidSOL GmbH auch mit zwei Nachbesserungen die zugesagten Leistungen nicht erfüllen kann, erhält der Kunde die Originalsoftware wieder in das entsprechende Steuergerät eingespielt und den Kaufpreis abzüglich der LiquidSOL GmbH entstandenen Kosten erstattet. Erfüllungsort für beide Seiten ist hierfür 90542 Eckental. Weitere Ansprüche seitens des Kunden entstehen nicht.
§ 7. Gewährleistung
Durch die Optimierung der LiquidSOL GmbH kann die Herstellergarantie/ Gewährleistung entfallen. Die LiquidSOL GmbH übernimmt für die gelieferte Software zwölf Monate Garantie. Die Garantie beschränkt sich ausschließlich auf die durch die LiquidSOL GmbH optimierte Software und nicht auf das Fahrzeug selbst, dessen Antrieb oder sonstige Komponenten.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt auch im eingebauten Zustand bis zur vollständigen Bezahlung aller LiquidSOL GmbH zustehenden Forderungen einschließlich aller Kosten Eigentum der LiquidSOL GmbH. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zum Nachteil der LiquidSOL GmbH, Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der LiquidSOL GmbH unzulässig. Werden die gelieferten oder im Fahrzeug verbauten Gegenstände vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist der LiquidSOL GmbH dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere einer Pfändung, hat der Käufer die LiquidSOL GmbH sofort schriftlich zu informieren und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Ebenso ist jede Änderung der Anschrift des Käufers oder des Standortes der gelieferten oder verbauten Gegenstände unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung des Eigentumsrechtes der LiquidSOL GmbH entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
§ 9. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in bar, per Scheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes, bei Überweisungen unverzüglich, zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist LiquidSOL GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 10. Zurückbehaltungsrecht
An jedem Gegenstand, der aufgrund des Auftrages in den Besitz der LiquidSOL GmbH gelangt ist, steht ihr wegen aller, auch anderweitiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung ein Zurückbehaltungs- und Pfandrecht zu. Die LiquidSOL GmbH ist zur Pfandverwertung im Wege des freihändigen Verkaufs berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte, der LiquidSOL GmbH bekannte Anschrift des Auftraggebers.
§ 11. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden.
§ 12. Unterlagen
Zeichnungen, Schaltpläne, Bauteile, Software oder dergleichen bleiben Eigentum der LiquidSOL GmbH und dürfen ohne deren schriftliche Genehmigung weder anderweitig genutzt noch Firmen oder Personen zugänglich gemacht werden.
§ 13. Haftungsausschluss
Die LiquidSOL GmbH haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, Maschinen, Motoren oder Antrieben. LiquidSOL GmbH haftet ebenfalls nicht für Folgeschäden, wie z.B. Betriebsausfall, Ersatzfahrzeug, Konventionalstrafen. Veränderungen im Motormanagement, insbesondere Leistungssteigerungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis straßenzugelassener Fahrzeuge. Veränderungen der Software können die elektronische Verbrauchsmessung beeinflussen. Diese Umstände sind dem Kunden bekannt, und er wird im Bedarfsfall für eine Erneuerung der Betriebserlaubnis Sorge tragen. Eine Haftung hierfür übernimmt die LiquidSOL GmbH ausdrücklich nicht.
Die LiquidSOL GmbH bietet auf Kundenwunsch optional Unterstützung bei der Beantragung eines TÜV-Teilegutachens für in Deutschland straßenzugelassene Fahrzeuge. Mit diesen Gutachten können Softwareänderungen im Motormanagement, insbesondere damit verbundene Leistungssteigerungen, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Hierdurch kann die Gültigkeit der Betriebserlaubnis wiederhergestellt werden. Von Angestellten der LiquidSOL GmbH vorgenommene Probe- oder Überführungsfahrten erfolgen auf das Risiko des Auftraggebers, bzw. Halters. Die LiquidSOL GmbH haftet nicht für Schäden, welche bei der Durchführung dieser Fahrten entstehen, gleich welcher Art.
§ 14. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Hauptsitz der LiquidSOL GmbH, Sandstraße 8 in 90542 Eckental.
§ 15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen Nürnberg.
§ 16. Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien nächsten kommen würde.